Die Vorprüfung verzögert sich
Im Herbst 2024 verabschiedete der Gemeinderat die Ortsplanungsrevision O’mundo zuhanden der kantonalen Vorprüfung. Aufgrund knapper Personalressourcen war es dem zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bisher nicht möglich, die Vorprüfung abzuschliessen. Dadurch verzögert sich die Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Ostermundigen: Anstatt 2026 findet die Volksabstimmung voraussichtlich 2028 statt.
Die Gemeinde unternimmt alles, um die Verzögerung möglichst gering zu halten. Deshalb begann sie in Absprache mit dem AGR bereits im Sommer 2025 damit, die Unterlagen aufgrund der bereits vorliegenden Fachberichte der kantonalen Ämter und weiterer Stellen inhaltlich zu bereinigen, soweit dies möglich war. Im Austausch mit den Fachämtern stellte die Gemeinde sicher, dass die vorgenommenen Anpassungen genehmigungsfähig sind. Zu weiteren Anpassungen führten gemeindeinterne Rückmeldungen und offene Pendenzen.
Im August 2026 hat nun der Gemeinderat das bereinigte Dossier verabschiedet und beim AGR eingereicht. Der Vorteil dieses Vorgehens: Die Genehmigungsvorbehalte im Vorprüfungsbericht fallen so voraussichtlich wesentlich kleiner aus, so dass sich eine zweite Vorprüfung hoffentlich erübrigt.
Verschiedene Anpassungen
Aufgrund der Hinweise der Denkmalpflege überprüfte der Gemeinderat die sogenannte Corso-Zone mit Blick auf die schützenswerten und erhaltenswerten Bauten. Bei benachbarten Parzellen von denkmalgeschützten Gebäuden soll neu ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt werden. Im Weiteren wird die Vorgabe bezüglich Geschossanzahl angepasst, so dass die Planung und Bebauung von «schmalen» Parzellen realistischer erfolgen kann und keine schmalen «Wohntürme» entstehen.
Aufgrund der kantonalen Stellungnahmen erfolgten technische Anpassungen beim Gewässerraum. Insbesondere wurde bei zwei Gebieten mit einer mittleren Hochwassergefährdung entlang des Lötschenbaches der Freihaltebereich erweitert.
Ebenso gab es Korrekturen bei den Naturwerten «Trocken- und Feuchtwiesenstandorten». Die Biodiversitätskorridore wurden im Waldbereich reduziert. Dafür wurde neu ein Biodiversitätskorridor entlang der Umfahrungsstrasse – zwischen Hättenberg und Lötschenbach – aufgenommen.
Beim Grünflächenanteil hat der Gemeinderat aufgrund erster Praxisbeispiele die Berechnung und Anrechenbarkeit der Grünflächenanteile vereinfacht. Ebenfalls praxistauglicher geregelt sind nun die diversen Ausnahmen bei der Baumkronenziffer.
Über diese und weitere Anpassungen wird der Gemeinderat im Detail informieren, sobald der abschliessende Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung vorliegt.