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Frische Luft und vielfältige Natur

O’mundo will die verschiedenen Gebiete der Gemeinde als attraktive Wohn- und Arbeitsorte erhalten und wo nötig Verbesserungen bewirken. Dabei sollen auch bauliche Massnahmen helfen. Angesichts des Klimawandels gilt es, die Anzahl künftiger Hitzetage und Tropennächte gering zu halten.

Seit März 2024 ist das kommunale Klimareglement der Gemeinde in Kraft. Demnach muss die Gemeinde Ostermundigen die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung schützen. Die höchsten Temperaturen werden heute in Ostermundigen vor allem entlang der Bahngleise, Hauptstrassen und im Gewerbegebiet gemessen.

O’mundo trägt in mehrfacher Hinsicht dazu bei, die verschiedenen Gebiete als attraktive Wohn- und Arbeitsorte zu erhalten und wo nötig Verbesserungen zu erreichen. So ist im neuen Baureglement etwa verankert, dass künftig bei baulichen Massnahmen die ortsklimatischen Bedingungen zu berücksichtigen sind. So sind etwa bei der Dach- und Fassadengestaltung dunkle, wärmespeichernde Farbtöne und Materialien möglichst zu vermeiden.

Auch ist bei Neu-, Ersatz- und Erweiterungsbauten darauf zu achten, möglichst wenig Fläche zu versiegeln und Dächer und Fassaden zu begrünen. Das Regenwasser soll möglichst lokal versickern und zurückgehalten oder gespeichert werden, damit es verdunsten und so die Luft kühlen kann. Neue hohe Gebäude sollen bestehende Kaltluftströme möglichst nicht unterbrechen.

Neu setzt Ostermundigen neben Grünraum- auch Biodiversitätskorridore fest. Diese sind, wenn immer möglich, unbebaut zu belassen, zu begrünen und durchlässig zu gestalten; bestehende Hindernisse für Flora und Fauna müssen nach Möglichkeit abgebaut werden.

Ein wichtiger Hebel ist die neue Baumkronenziffer. Diese gibt vor, dass bei Neu- und Ersatzbauten sowie bei Bauvorhaben, die mit einer Aussenraumumgestaltung verbunden sind, künftig pro volle 200 m2 Fläche mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum zu erhalten oder zu pflanzen ist; heute verlangt das Baureglement mindestens einen Baum pro volle oder angefangene 500 m2.

In weiten Teilen der Gemeinde entspricht die neue Vorgabe dem heutigen Baumbestand. O’mundo will sicherstellen, dass dies so bleibt und auch Gebiete mit weniger Bäumen dem guten Beispiel folgen.

Auch die geänderte Grünflächenziffer hilft dem Ortsklima und der Biodiversität. Bei Neu- und Ersatzbauten ist auf der betreffenden Parzelle künftig ein minimaler Grünflächenanteil von 55% einzuhalten. Für die Gewerbezone beträgt die Vorgabe 25% und für die Industriezone 15%.

Für die urbanen Corso-Zonen entlang der Bernstrasse wird kein Grünflächenanteil vorgeschrieben. Es ist jedoch strassenseitig alle 20 Meter ein Baum zu pflanzen bzw. mindestens ein Baum pro Parzelle.

Klima 1
Wertvolle Gärten: Bei Neu-, An- und Ersatzbauten sind sie zu erhalten und ökologisch aufzuwerten.
Klima 2
Erfreulich viele Bäume: O’mundo will sicherstellen, dass dies so bleibt und auch Gebiete mit weniger Bäumen dem guten Beispiel folgen.
Klima 3
Gut für Ortsklima und Biodiversität: Offene Gewässer kühlen die Siedlung und helfen mit, die Anzahl künftiger Hitzetage gering zu halten.

Ortsklima und Biodiversität

Seit Januar 2024 ist das kommunale Klimareglement in Kraft. Demnach muss die Gemeinde Ostermundigen die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung schützen. Zu diesem Zweck gibt das Reglement vor, die Anzahl Bäume zu erhöhen, öffentliche Grünräume weiterzuentwickeln und bei künftigen Planungen und Arealentwicklungen auf eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu achten. Laut dem Reglement gilt es sicherzustellen, dass die durchschnittlichen Temperaturen der Sommernächte nach Möglichkeit in keinem Wohnquartier mehr als 1,5 Grad Celsius über jener der Messstation in Bern-Zollikofen liegen. Die höchsten Temperaturen werden heute in Ostermundigen vor allem entlang der Bahngleise, Hauptstrassen und im Gewerbegebiet gemessen.

Die Ortsplanungsrevision trägt in mehrfacher Hinsicht dazu bei, die verschiedenen Gebiete als attraktive Wohn- und Arbeitsorte zu erhalten und wo nötig Verbesserungen zu erreichen. Dabei helfen insbesondere der vorgeschriebene Grünflächenanteil und die neue Baumkronenziffer. Zur Anwendung kommen sie bei Neu- und Ersatzbauten sowie Bauvorhaben, die mit einer Gartenumgestaltung verbunden sind. Ebenso ist im neuen Baureglement zum Beispiel verankert, dass bei baulichen Massnahmen die ortsklimatischen Bedingungen zu berücksichtigen sind. Angesichts des Klimawandels gilt es, die Anzahl künftiger Hitzetage und Tropennächte gering zu halten.

Bei der Dach- und Fassadengestaltung sind dunkle, wärmespeichernde Farbtöne und Materialien möglichst zu vermeiden. Auch ist bei Neu-, Ersatz- und Erweiterungsbauten darauf zu achten, möglichst wenig Fläche zu versiegeln – zum Beispiel unversiegelte Park- und Sitzplätze – und Dächer und Fassaden zu begrünen; das Regenwasser soll möglichst lokal versickern, zurückgehalten oder gespeichert werden, damit es verdunsten und so die Luft kühlen kann. Neue hohe Gebäude sollen bestehende Kaltluftströme möglichst nicht unterbrechen.

Bei Neu-, Ersatz- und Erweiterungsbauten sollen neue, ökologisch wertvolle Grünflächen und Grünstrukturen – insbesondere klimaangepasste Hochstammbäume mit hoher ökologischer Qualität – sowie offene Wasserflächen geschaffen werden. Bestehende Hochstammbäume und Hecken und offene Wasserflächen sind zu erhalten.

In bestimmten Gebieten ist heute der sogenannte Kronendeckungsgrad zu gering – der Anteil der von Blättern bedeckten Baumkronen reicht hier also nicht aus, um genug Schatten zu spenden und die Hitze zu verringern. Im Schnitt liegt der Kronendeckungsgrad in der Gemeinde bei 20% des Siedlungsgebiets, womit sich Ostermundigen im Vergleich mit anderen Gemeinden im Mittelfeld bewegt. Auf den Gewerbearealen ist der Wert tiefer als in anderen Gemeinden, in den reinen Wohngebieten höher.

Die neue Baumkronenziffer gibt vor, dass bei Neu- und Ersatzbauten und bei Bauvorhaben, die mit einer Aussenraumumgestaltung verbunden sind, künftig pro 200 m2 Fläche mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum zu erhalten oder zu pflanzen ist; heute verlangt das Baureglement mindestens einen Baum pro 500 m2. In weiten Teilen der Gemeinde entspricht die neue Vorgabe dem heutigen Bestand. Mit der Vorgabe soll dieser erhalten und sichergestellt werden, dass auch Gebiete mit weniger Bäumen dem guten Beispiel folgen.

Bei Neuanpflanzungen sind nur hochstämmige Bäume mit einem bestimmten Wert für Käfer, Schmetterlinge, Wildbienen, Vögel und Säugetiere erlaubt (Biodiversitätsindex). Werden diesbezüglich besonders wertvolle Bäume gepflanzt, reduziert sich die Baumkronenziffer auf 1 Baum pro 250 m2. Für Bäume wie Pflanzen gilt: Bei Neupflanzungen sind keine invasiven Neophyten gestattet – der alte Kirschlorbeer darf stehen bleiben, ein neuer darf nicht gepflanzt werden.

Nebst der Baumkronenziffer hilft die Grünflächenziffer dem Ortsklima und der Biodiversität. Bei Neu- und Ersatzbauten ist auf der betreffenden Parzelle künftig ein minimaler Grünflächenanteil von 55% einzuhalten. Für die Gewerbezone beträgt die Vorgabe 25% und für die Industriezone 15%. Für die urbanen Corso-Zonen entlang der Bernstrasse wird kein Grünflächenanteil vorgeschrieben. Es ist jedoch strassenseitig alle 20 Meter ein Baum zu pflanzen bzw. mindestens ein Baum pro Parzelle.

Mindestens 10% der Parzellenfläche muss hohen ökologischen Anforderungen genügen. Hier sind nur ökologisch wertvolle, klimaresistente Pflanzen erlaubt. Anrechenbar sind freiwachsende Wildhecken mit Saum, Rohboden, Tümpel oder Weiher mit Saum, Trockenmauern und extensiv bewirtschaftete Wiesen oder Hochstaudenflure; sie können kombiniert werden. Die ökologisch wertvollen Flächen sind nach Möglichkeit parzellenübergreifend und zusammenhängend anzuordnen und sollen für Kleintiere durchlässig sein. Deshalb sollten sie im Randbereich angelegt werden. Auch die Gemeinde wird die öffentlichen Grünanlagen entsprechend anpassen, wo dies noch nicht passiert ist; so tragen auch diese Flächen zu einem durchgehenden Lebensraum für Pflanzen und Tiere bei.

Neu setzt Ostermundigen mit der Ortsplanungsrevision nebst Grünraum- auch Biodiversitätskorridore fest. Diese sind, wenn immer möglich, unbebaut zu belassen, zu begrünen und durchlässig zu gestalten; bestehende Hindernisse für Flora und Fauna müssen nach Möglichkeit abgebaut werden. Wie im heutigen Schutzzonenplan sind auch im neuen Zonenplan Ökologie und Landschaft die besonders wertvollen Bäume und Baumreihen, Hecken, Gewässer und Waldränder erfasst und somit geschützt; sie werden um einige Objekte ergänzt.

Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) empfiehlt, den Lötschenbach freizulegen und ökologisch wertvoll zu gestalten. Ein Grossteil des Lötschenbachs ist heute eingedolt. Die Renaturierung des gesamten Baches wird auch Land privater Eigentümer tangieren. Eine Planung aus dem Jahr 2016 bietet Lösungsansätze, muss aber in einigen Teilen noch überprüft und angepasst – insbesondere in der Gewerbezone im Tägetli – und mit den privaten Eigentümerschaften abgestimmt werden. Die Renaturierung wird von der übergeordneten Gesetzgebung vorgeschrieben. Bei Neubauten sind eingedolte Fliessgewässer freizulegen.

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