Ortsverträglich und nachhaltig
Ein dichtes Netz an Fuss- und Veloverbindungen, ein attraktives ÖV-Angebot für alle Quartiere, reduzierte Parkplatzzahl bei Neubauten in Gebieten, die mit dem ÖV gut erschlossen sind und in Tempo-30- und Begegnungszonen: O’mundo setzt auf eine ortsverträgliche Mobilität. Bei der Energieversorgung will die Gemeinde die Erd- und Fernwärme fördern.
Die weitere Siedlungsentwicklung führt zu einem zusätzlichen Verkehrsbedarf. Die Gemeinde priorisiert mit der Ortsplanungsrevision eine nachhaltige, ortsverträgliche Mobilität. Das Ziel ist, den privaten Mehrverkehr mit dem ÖV, Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Die Menge des Autoverkehrs soll nicht zunehmen. Die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr bleibt gewährleistet, damit die Vitalität der Gewerbebetriebe der Ortschaft garantiert ist.
Mit dem Tramprojekt und der Umgestaltung des Bahnhofs Ostermundigen erfolgt eine erhebliche Leistungssteigerung im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Damit das Strassennetz die angestrebte Bevölkerungsentwicklung mittragen kann, sind Masssnahmen in der baurechtlichen Grundordnung notwendig.
O’mundo zielt darauf, den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden Rechnung zu tragen. Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und des ÖV schafft Alternativen zum Individualverkehr, ermöglicht eine effizientere Nutzung der begrenzten Strassenfläche und sorgt dafür, dass sich der Autoverkehr siedlungsverträglicher gestalten und dadurch die Lebensqualität steigern lässt.
Bereits heute gibt es in Ostermundigen viele Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Künftig soll auf dem gesamten Hauptstrassen- und Sammelstrassennetz Tempo 40 (heute 50) gelten und in allen Quartieren und auf Erschliessungsstrassen Tempo 30 oder Tempo 20 (Begegnungszonen). Temporeduktionen erhöhen die Sicherheit, erleichtern das Miteinander der Fussgängerinnen und Fussgänger, Velo- und Autofahrenden (Koexistenz), verringern den Lärm und erhöhen die Lebensqualität.
Auf Nachhaltigkeit setzt O’mundo auch bei der Energieversorgung. In weiten Teilen der Gemeinde sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Geothermie günstig. Innerhalb des im Zonenplan Infrastruktur bezeichneten Perimeters schreibt das Baureglement vor, dass bei Neubauten – oder wenn Heizungen oder zentrale Anlagen zur Warmwasseraufbereitung grösstenteils ersetzt werden –, Erdwärme zu nutzen ist, sofern der Aufwand verhältnismässig ist und eine Gewässerschutzbewilligung erteilt werden kann.
Eine weitere Neuerung: Zur Förderung der Fernwärme gilt künftig eine Anschlusspflicht, wenn zum Zeitpunkt der Baueingabe eine Anschlussmöglichkeit (weniger als 50 Meter bis zur Haupt- oder Verteilleitung) besteht.