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Ortsverträglich und nachhaltig

Ein dichtes Netz an Fuss- und Veloverbindungen, ein attraktives ÖV-Angebot für alle Quartiere, reduzierte Parkplatzzahl bei Neubauten in Gebieten, die mit dem ÖV gut erschlossen sind und in Tempo-30- und Begegnungszonen: O’mundo setzt auf eine ortsverträgliche Mobilität. Bei der Energieversorgung will die Gemeinde die Erd- und Fernwärme fördern.

Die weitere Siedlungsentwicklung führt zu einem zusätzlichen Verkehrsbedarf. Die Gemeinde priorisiert mit der Ortsplanungsrevision eine nachhaltige, ortsverträgliche Mobilität. Das Ziel ist, den privaten Mehrverkehr mit dem ÖV, Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Die Menge des Autoverkehrs soll nicht zunehmen. Die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr bleibt gewährleistet, damit die Vitalität der Gewerbebetriebe der Ortschaft garantiert ist.

Mit dem Tramprojekt und der Umgestaltung des Bahnhofs Ostermundigen erfolgt eine erhebliche Leistungssteigerung im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Damit das Strassennetz die angestrebte Bevölkerungsentwicklung mittragen kann, sind Masssnahmen in der baurechtlichen Grundordnung notwendig.

O’mundo zielt darauf, den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden Rechnung zu tragen. Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und des ÖV schafft Alternativen zum Individualverkehr, ermöglicht eine effizientere Nutzung der begrenzten Strassenfläche und sorgt dafür, dass sich der Autoverkehr siedlungsverträglicher gestalten und dadurch die Lebensqualität steigern lässt.

Bereits heute gibt es in Ostermundigen viele Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Künftig soll auf dem gesamten Hauptstrassen- und Sammelstrassennetz Tempo 40 (heute 50) gelten und in allen Quartieren und auf Erschliessungsstrassen Tempo 30 oder Tempo 20 (Begegnungszonen). Temporeduktionen erhöhen die Sicherheit, erleichtern das Miteinander der Fussgängerinnen und Fussgänger, Velo- und Autofahrenden (Koexistenz), verringern den Lärm und erhöhen die Lebensqualität.

Auf Nachhaltigkeit setzt O’mundo auch bei der Energieversorgung. In weiten Teilen der Gemeinde sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Geothermie günstig. Innerhalb des im Zonenplan Infrastruktur bezeichneten Perimeters schreibt das Baureglement vor, dass bei Neubauten – oder wenn Heizungen oder zentrale Anlagen zur Warmwasseraufbereitung grösstenteils ersetzt werden –, Erdwärme zu nutzen ist, sofern der Aufwand verhältnismässig ist und eine Gewässerschutzbewilligung erteilt werden kann.

Eine weitere Neuerung: Zur Förderung der Fernwärme gilt künftig eine Anschlusspflicht, wenn zum Zeitpunkt der Baueingabe eine Anschlussmöglichkeit (weniger als 50 Meter bis zur Haupt- oder Verteilleitung) besteht.

Mobilitaet 1
Schub für den öffentlichen Verkehr: Mit der Umgestaltung des Bahnhofs und dem Tramprojekt erfolgt eine Leistungssteigerung.
Mobilitaet 2
Ortsverträgliche Mobilität und Koexistenz: Die Menge des Autoverkehrs soll nicht zunehmen.
Mobilitaet 3
Mehr Platz und direkte Verbindungen: Für Velofahrende und Fussgängerinnen und Fussgänger sind Verbesserungen vorgesehen.

Mobilität und Energie

Die weitere Siedlungsentwicklung führt zu einem zusätzlichen Mobilitätsbedarf. Die Gemeinde priorisiert mit der Ortsplanungsrevision eine nachhaltige, ortsverträgliche Mobilität. Der private Mehrverkehr soll mit dem ÖV und dem Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden. Die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bleibt gewährleistet, damit die Vitalität der Gewerbebetriebe der Ortschaft weiterhin garantiert ist. Die Menge des Autoverkehrs soll aber nicht zunehmen. Mit dem Tramprojekt und der Umgestaltung des Bahnhofs Ostermundigen erfolgt eine erhebliche Leistungssteigerung im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Damit das Strassennetz die angestrebte Bevölkerungsentwicklung mittragen kann, sind Massnahmen in der baurechtlichen Grundordnung notwendig.

Die Ortsplanungsrevision zielt darauf, den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden Rechnung zu tragen. Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und des ÖV schafft Alternativen zum Individualverkehr, ermöglicht eine effizientere Nutzung der begrenzten Strassenfläche und sorgt dafür, dass sich der Autoverkehr siedlungsverträglicher gestalten und dadurch die Lebensqualität steigern lässt.

Ein dichtes Netz an Fuss- und Veloverbindungen, ein attraktives ÖV-Angebot für alle Quartiere, reduzierte Parkplatzzahl bei Neubauten in Gebieten, die mit dem ÖV gut erschlossen sind und in Tempo-30- und Begegnungszonen: Das sind die Hebel, um eine ortsverträgliche, nachhaltige Mobilität zu fördern. Dazu hat die Gemeinde in den letzten Jahren bereits verschiedene Projekte und Planungen erarbeitet und aufgegleist. Die Ortsplanungsrevision liefert fehlende Puzzlesteine. Die Lösungen liegen grösstenteils bereits vor und können dank planungsrechtlicher Verankerung schrittweise umgesetzt und aufeinander abgestimmt werden.

In Ostermundigen gibt es bereits viele Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Temporeduktionen erhöhen die Sicherheit, erleichtern das Miteinander der Fussgängerinnen und Fussgänger, Velo- und Autofahrenden (Koexistenz), verringern den Lärm und erhöhen so die Lebensqualität. Die Gemeinde will das Temporegime in Ostermundigen vereinfachen und konsequent an der Strassenhierarchie (Kammerprinzip) ausrichten: Auf dem gesamten Hauptstrassen- und Sammelstrassennetz soll künftig Tempo 40 (heute 50) gelten und in allen Quartieren und auf Erschliessungsstrassen Tempo 30 oder Tempo 20 (Begegnungszonen). Die Gemeinde plant, die Neuerungen in den nächsten 5 bis 10 Jahren gestaffelt einzuführen. Die Grundlage für das neue Temporegime bildet die behördenverbindliche Räumliche Entwicklungsstrategie (RES), die seit 2021 in Kraft ist.

Ziel ist, mehr Flächen für Fussgänger und Fussgängerinnen sowie Velofahrende zur Verfügung zu stellen. Die Ortsplanungsrevision zeigt mit sogenannten Zielbildern auf, wie sich für den Langsamverkehr ein flächendeckendes Netz mit sicheren, durchgehenden, komfortablen und direkten Verbindungen schaffen lässt. Sowohl die Fuss- wie die Velowege werden mit dem neuen Zonenplan Infrastruktur verbindlich festgesetzt. Für Velofahrende wird eine überkommunal durchgehende und hochwertige Veloinfrastruktur entworfen. Gestützt auf diese Gesamtplanung kann die Gemeinde schrittweise konkrete Projekte realisieren, also etwa die Einrichtung weiterer Velostreifen an die Hand nehmen. Im Lauf der Jahre entsteht so ein Netz mit grosszügigen Fusswegen und praktischen Velowegen, aber auch Schulwegkorridore mit sicheren Strecken und Querungen. Die Umsetzung beansprucht Zeit und erfordert teilweise längere Verhandlungen; private Landbesitzende wie auch der Kanton müssen bereit sein, Land abzutreten.

Für den Langsamverkehr förderlich sind auch neue Bestimmungen zur Gestaltung des Strassenraums: Neue Zufahrten in Quartieren müssen zum Beispiel verkehrsberuhigt, fussgänger- und einwohnerfreundlich gestaltet werden. Neu- und Erweiterungsbauten entlang der Bernstrasse müssen – von der Bahnunterführung bis zur Gemeindeverwaltung am Schiessplatzweg – sechs statt wie bisher fünf Meter vom Strassenrand entfernt sein; so entsteht mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger. Am gesamten Corso muss der Vorraum bis zur Bernstrasse barrierefrei und durch Bäume im Abstand von 20 Metern beschattet sein.

Die wesentlichen Neuerungen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs sind der Ausbau des Bahnhofs Ostermundigen zu einer urbanen Verkehrsdrehscheibe, das Tram Bern Ostermundigen sowie das neue Buskonzept zur verbesserten Erschliessung der Quartiere und langfristig des Worblentals durch einen Anschluss nach Deisswil. Ausserdem beteiligt sich Ostermundigen an der Ausschreibung der neuen Generation des regionalen Veloverleihsystems, das ab 2026 umgesetzt wird. Die bewährten Sharing-Standorte werden auch künftig zur Verfügung stehen.

Die Berechnung der Abstellplätze für das Parkieren von Fahrzeugen richtet sich nach den kantonalen Vorschriften. Werden Neubauten und Umnutzungen über eine Strasse in einer Tempo-30-Zone oder eine Begegnungszone (Tempo 20) erschlossen, liegt die Anzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Wohnnutzung unter dem kantonalen Recht. Für das Wohnen beträgt in diesen Gebieten die Bandbreite:

Anzahl WohnungenBandbreite Arbeitsplätze
10-2
20-3
31-4
42-5
52-6
ab 6Faktor 0.5 bis 1.25

Dabei ist pro Wohnung neu nicht mehr mindestens 1 Parkplatz vorgeschrieben – es darf auch keiner sein. Wo keine Parkplätze vorhanden sind, dürfen zum Beispiel Handwerker in den Quartieren ihr Auto auf der Strasse parkieren, dies mit einer zeitlich begrenzten Parkbewilligung, wie sie das Parkplatzreglement vorsieht.

Werden keine bzw. weniger als die geforderte Mindestzahl an Parkplätzen erstellt, können für das Grundstück keine Parkkarten in der Blauen Zone bezogen werden. Davon ausgenommen sind Bauvorhaben, bei denen aus rechtlichen Gründen die geforderte Mindestanzahl Parkplätze nicht erstellt werden kann.

Bei Neubauten und Umnutzungen in einem Gebiet, das mit dem ÖV gut erschlossen ist (ÖV-Erschliessungsgüteklasse B), bestimmt sich die maximal zulässige Anzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge neu nach dem unteren Wert der Bandbreite oder dem unteren Wert der Bandbreite des jeweils geltenden kantonalen Rechts.

Keine Vorgaben macht das Baureglement zur Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum. Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) gibt aber Ziele und Rahmenbedingungen für das Gesamtverkehrssystem von Ostermundigen vor, die bei allen verkehrsrelevanten Projekten zu berücksichtigen sind. Dies kann dazu führen, dass öffentliche Parkplätze reduziert werden, um mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger zu schaffen.

Mit dem revidierten kantonalen Energiegesetz ist die Gesamtenergieeffizienz zum massgebenden Wert geworden. Das heisst, Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass ihr Bedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung etc. nahe bei Null liegt. Geht der Energiebedarf über den Grenzwert hinaus, ist der Mehrbedarf durch Eigenproduktion – beispielsweise mit Photovoltaik – zu kompensieren. Das neue Baureglement verschärft die Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz gegenüber den kantonalen Mindestanforderungen: Die «gewichtete Gesamtenergieeffizienz» von Neubauten muss den kantonalen Grenzwert um 15% unterschreiten.

In weiten Teilen der Gemeinde sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Geothermie günstig; dabei handelt es sich um eine effiziente und umweltschonende Form der Wärmegewinnung. Die Ortsplanungsrevision will diesen Energieträger fördern: Innerhalb des im Zonenplan Infrastruktur bezeichneten Perimeters schreibt das Baureglement vor, dass bei Neubauten oder wenn Heizungen oder zentrale Anlagen zur Warmwasseraufbereitung grösstenteils ersetzt werden, Erdwärme zu nutzen ist, sofern der Aufwand verhältnismässig ist und eine Gewässerschutzbewilligung erteilt werden kann.

Eine weitere Neuerung: Zur Förderung der Fernwärme gilt künftig eine Anschlusspflicht, wenn zum Zeitpunkt der Baueingabe eine Anschlussmöglichkeit (weniger als 50 Meter bis zur Haupt- oder Verteilleitung) besteht. Wird Erdwärme genutzt, gilt die Anschlusspflicht erst dann, wenn die Sonde ersetzt werden muss. Ausgenommen von der Pflicht sind Gebäude, die nach Standard Nachhaltiges Bauen (SNBS) oder Minergie-A zertifiziert werden.

Die Gemeinde empfiehlt im neuen Baureglement, unter der Prämisse der nachhaltigen Siedlungsentwicklung bestehende Gebäude zu sanieren und zu erweitern, statt die Häuser abzureissen und neuzubauen. Bei Bau, Betrieb und Rückbau von Gebäuden ist auf eine sparsame, umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu achten. Die Gemeinde kann solche Entscheide zugunsten der Nachhaltigkeit fördern, indem sie im Gegenzug in bestimmten Fällen die Nutzungsmasse erhöht oder die Grünflächenziffer reduziert.

Die Ortsplanungsrevision ist insgesamt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Mit der baulichen Verdichtung in der bestehenden Bauzone wirkt sie dem Bodenverschleiss entgegen. Mit diversen Massnahmen fördert sie Energieeffizienz, Klimaanpassung und Biodiversität sowie eine nachhaltige Mobilität. So ermöglicht O’mundo einen auch für kommende Generationen attraktiven Lebensraum.

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