Viel Grün und neue Möglichkeiten
O’mundo will den grosszügigen Grünraum in den dörflich geprägten Quartieren schützen. Grünflächen, Bäume und Hecken sind nicht nur für den Quartiercharakter wichtig, sondern auch für ein angenehmes Lokalklima. Bei Neu- und Erweiterungsbauten ist ein minimaler Grünflächenanteil von 55% pro Parzelle einzuhalten. Im Gegenzug erhalten die Liegenschaftsbesitzenden neue Spielräume bei Um- und Ausbauten.
Einfamilien- und grosse Mehrfamilienhäuser und darum herum Bäume, Hecken und viel grüne Fläche: Das ist das Merkmal der dörflich geprägten Quartiere Ostermundigens. Mit den heute gültigen Bauvorschriften wären auf manchen Parzellen Ausbauten und Bebauungen mit längeren und breiteren Gebäuden möglich, die – bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten – den Charakter eines Quartiers massiv verändern würden. Um das zu verhindern, sind neue Schutzbestimmungen vorgesehen.
So gilt die bisher nur für bestimmte Areale wirksame Grünflächenziffer künftig für alle Wohn- und Mischzonen: Sie schreibt einen minimalen Grünflächenanteil von 55% pro Parzelle vor, der bei Neu-, An- und Ersatzbauten einzuhalten ist. So lässt sich sicherstellen, dass ein wesentlicher Teil der Parzelle unbebaut bleibt.
Die Anzahl Bäume ist in vielen Quartieren erfreulich hoch. O’mundo will dafür sorgen, dass dies so bleibt und auch Gebiete mit weniger Bäumen dem guten Beispiel folgen. Bei Neu-, An- und Ersatzbauten muss künftig pro volle 200 m2 Fläche mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum erhalten oder gepflanzt werden; heute fordert das Baureglement einen Baum pro 500 m2.
Neu- und Ersatzbauten muss künftig pro 200 m2 Fläche mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Baum erhalten oder gepflanzt werden; heute fordert das Baureglement einen Baum pro volle oder angefangene 500 m2.
Auch die dörflichen Quartiere sollen sich baulich entwickeln können. Beim Um- und Ausbau ihrer Liegenschaft erhalten die meisten Grundeigentümerschaften gegenüber heute mehr Spielraum. So soll es zum Beispiel einfacher werden, das Zusammenleben von mehreren Generationen unter einem Dach zu realisieren.
Konkret ist vorgesehen, die eingeschossige Wohnzone durch eine zweigeschossige abzulösen. Die Gebäude können dadurch in die Höhe wachsen. Zudem wird die zulässige maximale Fassadenhöhe leicht vergrössert. In den übrigen Wohnzonen erhalten die Grundeigentümerschaften bei Neu- und Ausbauten ebenfalls mehr Spielraum, im Wesentlichen ebenfalls in der Höhe bzw. in der Anzahl Geschosse.
Insgesamt verändern künftige Eingriffe die Quartiere weniger als es heute möglich wäre. Dafür sorgt insbesondere die Grünflächenziffer: Dank viel Grünraum bleibt das Gefühl der Weite erhalten.