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Buntes Treiben am Corso

Die Bernstrasse soll durch eine dichtere und höhere Bebauung als Lebensader der Gemeinde gestärkt werden. Ziel ist ein lebendiges und attraktives Zentrum. Die neuen Bauvorschriften ermöglichen eine für die Zukunft der Läden und Dienstleistungen wichtige Dynamik .

Die Ortsplanungsrevision schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Verdichtung entlang der Bernstrasse. Die Möglichkeit der höheren Ausnutzung ist nicht zuletzt ein Anreiz, Liegenschaften zu erneuern und zu sanieren. So wird die Entwicklung zum lebendigen, urbanen Zentrum beschleunigt. Ziel ist, die Hauptachse durch eine höhere und dichtere Bebauung zu stärken und den Strassenraum zu einem attraktiven Aufenthaltsort aufzuwerten.

Nutzen die Grundeigentümerschaften die neuen Spielräume, werden an der Bernstrasse künftig auch mehr Menschen wohnen. Je nach Strassenabschnitt sind zwei bis drei zusätzliche Vollgeschosse möglich und eine bessere Ausnutzung der Parzellen; dabei sollen in den Corso-Zonen A und C Liegenschaften über die Parzellengrenzen hinweg zusammengebaut werden, wobei dies zeitlich gestaffelt erfolgen kann. Der bunte kleinstädtische Charakter bleibt erhalten. Einzelne Liegenschaften stehen unter Schutz, dadurch ergeben sich Lücken in der Häuserzeile. Die gestaffelte Entwicklung stärkt die Vielfalt: Die Neubauten werden über einen längeren Zeithorizont an verschiedenen Orten entstehen.

Damit die Bernstrasse verstärkt zu einem Ort des städtischen Treibens wird, braucht es passende Angebote im Erdgeschoss der Gebäude. Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind in allen sogenannten Corso-Zonen strassenseitig im Erdgeschoss publikums- und kundenorientierte Nutzungen vorgeschrieben, also etwa Verkaufsgeschäfte, Restaurants, aber auch Praxen, Ateliers oder Büros mit Kundschaft wie etwa ein Notariat. Für Wohnen darf maximal 50 Prozent der Erdgeschossfläche genutzt werden, wobei der Wohnraum im rückwärtigen Teil des Gebäudes liegen muss.

Zusammen mit den neuen Bestimmungen bietet vor allem das Tram die Chance, den Raum zwischen Fahrbahn und Gebäuden aufzuwerten. Bei den Tramhaltestellen lassen sich neue Plätze gestalten, beim Lidl und Tell ebenso wie bei der Wendeschlaufe.

Damit sich die Menschen an der Bernstrasse gerne aufhalten, benötigen sie genug Platz. Von der Bahnunterführung bis zur Gemeindeverwaltung am Schiessplatzweg müssen Neu- und Erweiterungsbauten gegenüber heute um einen Meter zurückversetzt werden.

Längerfristig entsteht entlang der Bernstrasse eine «Promenade» mit schattenspendenden Bäumen. Im Abstand von 3 Metern zum Fahrbahnrand ist bei Neu- und Erweiterungsbauten alle 20 Meter ein Hochstammbaum zu pflanzen oder mindestens ein Baum pro Parzelle. Die Baumreihe wird Schatten spenden und durch Verdunstung die Luft kühlen.

Die Geschäfte und Dienstleistungsangebote im Erdgeschoss bleiben für alle Verkehrsteilnehmenden gut erreichbar. Zwischen den Hochstammbäumen sind Auto- und Veloparkplätze möglich.

Wie die Bernstrasse soll auch das Gebiet rund um den Bahnhof baulich verdichtet werden. Die ausgezeichnete Erreichbarkeit legt die bessere Nutzung nahe. Das Bahnhofgebiet und die Bernstrasse sollen im Sinn der 15-Minuten-Stadt als Ort der kurzen Wege funktionieren, wo der Wechsel zwischen Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und Freizeit zu Fuss oder mit dem Velo in kurzer Zeit zu schaffen ist. So entsteht in einem urbanen Raum eine hohe Lebensqualität.

Stadt 1
So könnte es entlang der Bernstrasse dereinst aussehen: Dichtere Bebauung, dazwischen geschützte Häuser, davor eine «Promenade».
Stadt 2
Bessere Ausnutzung der Parzellen: In bestimmten Abschnitten sollen Liegenschaften über Parzellengrenzen zusammengebaut werden.
Stadt 3
Auftakt zum Corso: Ab hier sind strassenseitig im Erdgeschoss publikums- und kundenorientierte Nutzungen vorgesehen.

Corso Bernstrasse

Die Gemeinde will den Charakter der dörflichen Quartiere mit Gärten und freien Räumen erhalten und setzt deshalb konsequent auf die bauliche Verdichtung entlang der Bernstrasse, der traditionellen Lebensader der Gemeinde mit ihren Ladengeschäften und Dienstleitungsangeboten. Die Ortsplanungsrevision schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für ein lebendiges, urbanes Zentrum. Ziel ist, diese Hauptachse durch eine dichtere und höhere Bebauung zu stärken und den Strassenraum zu einem attraktiven Aufenthaltsort aufzuwerten. So soll die Geschichte der Bernstrasse als lebendiger Ort weitergeschrieben werden. Die neuen Bauvorschriften ermöglichen eine für den Weiterbestand der Läden und Dienstleistungen wichtige Dynamik. Nutzen die Grundeigentümerschaften die neuen Spielräume, werden an der Bernstrasse künftig auch mehr Menschen wohnen.

Durch den Ausbau des Bahnhofs Ostermundigen (Mobility Hub) und den Bau des Trams wird Ostermundigen künftig noch besser mit den grossen Wirtschaftsräumen verbunden. Ostermundigen wird als Arbeits- und Wohnort attraktiver. Wie die Bernstrasse soll auch das Gebiet rund um den Bahnhof baulich verdichtet und neuer Wohn- und Arbeitsraum geschaffen werden. Die ausgezeichnete Erreichbarkeit legt die bessere Nutzung nahe. Das Bahnhofgebiet und die Bernstrasse sollen im Sinn der 15-Minuten-Stadt als Ort der kurzen Wege funktionieren, wo der Wechsel zwischen Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und Freizeit zu Fuss oder mit dem Velo in kurzer Zeit zu schaffen ist. So entsteht in einem urbanen Raum eine hohe Lebensqualität.

Je nach Strassenabschnitt sind zwei bis drei zusätzliche Vollgeschosse möglich und somit eine bessere Ausnutzung der Parzellen; dabei sollen in den Corso-Zonen A und C Liegenschaften über die Parzellengrenzen hinweg zusammengebaut werden, wobei dies zeitlich gestaffelt erfolgen kann. Der bunte kleinstädtische Charakter bleibt erhalten. Einzelne Liegenschaften stehen unter Schutz, dadurch ergeben sich Lücken in der Häuserzeile. Die gestaffelte Entwicklung stärkt zudem die Vielfalt: Die Neubauten werden über einen längeren Zeithorizont an verschiedenen Orten entstehen.

Die Liegenschaften entlang der Bernstrasse werden drei Bauzonen (den sogenannten Corso-Zonen) mit unterschiedlichen Vorschriften bezüglich Höhe zugewiesen:

  • Corso-Zone A: Hier sind maximal 6 Vollgeschosse (bisher 4) und 1 Attika (bisher 1) möglich.
  • Corso-Zonen B und C: Hier sind maximal 5 Vollgeschosse (bisher 2 bis 3) und 1 Attika (bisher Dachausbau)

Die Grundeigentümerschaften erhalten so die Möglichkeit, ihr Grundstück besser zu nutzen und dadurch höhere Erträge zu erwirtschaften. Die Grundstücke gewinnen durch die Auf- und Umzonung an Wert. Die Möglichkeit der höheren Ausnutzung ist nicht zuletzt ein Anreiz, Liegenschaften zu erneuern und zu sanieren. So wird die Entwicklung zu einem attraktiven, urbanen Raum beschleunigt.

Das Angebot wird sich tendenziell an ein jüngeres, urbanes Publikum aus dem Mittelstand richten – Menschen, die sich hier nicht für immer niederlassen, sondern eine Wohnung suchen, die zu ihrer aktuellen Lebens- und Arbeitssituation passt. Wegen der vergleichsweisen hohen Lärmbelastung entstehen in den Gebäuden direkt an der Bernstrasse nicht Luxuswohnungen. In den obersten Stockwerken, insbesondere den Attika, sind dagegen Wohnungen für den urbanen, gehobenen Mittelstand vorstellbar.

Ob ein Strassenraum zum lebendigen Ort wird, hängt stark von den Angeboten im Erdgeschoss der Gebäude ab. Um zwischen Bahnhof und «Tell» ein städtisches Treiben zu ermöglichen, sind in allen Corso-Zonen im Erdgeschoss strassenseitig publikums- und kundenorientierte Nutzungen vorgeschrieben, also Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Coiffeur-Läden und Kiosk, aber auch Praxen, Ateliers sowie Büros mit Kundschaft wie etwa ein Notariat. Für Wohnen im Erdgeschoss darf maximal 50% der Fläche genutzt werden, wobei der Wohnraum im rückwärtigen Teil des Gebäudes liegen muss.

So lässt sich ein Mindestmass an Lebendigkeit sicherstellen. Die Vorschriften helfen mit, das Zentrum zu stärken. Wohnen im strassenseitigen Erdgeschoss ist nicht sonderlich attraktiv, wegen des Strassenlärms und weil ein privater Vorplatz fehlt. Andere Gemeinden haben mit vergleichbaren Bestimmungen für die Erdgeschossnutzung gute Erfahrungen gemacht. Für die Erdgeschossnutzung in bestehenden Gebäuden gilt eine Besitzstandgarantie. Die Vorschriften kommen also nur bei Neu- und Anbauten sowie bei Totalsanierungen zum Zug. Für schützens- und erhaltenswerte Gebäude gelten sie nicht.

Die Vorzonen der Gebäude werden als urbane Freiräume gestaltet, wo sich die Menschen gerne aufhalten und begegnen. Ziel ist, dass längerfristig eine «Promenade» mit schattenspendenden Bäumen entsteht. Das Baureglement enthält hierzu verschiedene Bestimmungen. Am gesamten Corso – von der Bahnunterführung bis zur Gemeindeverwaltung am Schiessplatzweg – müssen Neu- und Erweiterungsbauten gegenüber heute um einen Meter zurückversetzt werden, wodurch mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger entsteht; neu beträgt der Abstand zur Strasse sechs statt fünf Meter. Ebenso muss der Vorraum am gesamten Corso offen und barrierefrei sein. Im Abstand von 3 Metern zum Fahrbahnrand sind Hochstammbäume zu pflanzen, ein Baum alle 15 Meter oder mindestens ein Baum pro Parzelle.

Die Bäume sind so anzuordnen, dass eine möglichst durchgehende Baumreihe entsteht. Veloabstellplätze sind ungedeckt in den Strassenraum zwischen den Bäumen oder in die Gebäude zu integrieren, damit die Menschen direkt vor den Gebäuden ungehindert passieren können, auch mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl. Parkplätze sind längs zwischen den Bäumen möglich; parkieren wird aber nicht in allen Zwischenräumen erlaubt sein, sondern nur auf bewilligten Parkfeldern. Direkte strassenseitige Garagenzufahrten sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Gestaltung der Vorzone ist auf das Tramprojekt abzustimmen.

Die Bernstrasse profitiert in heissen Perioden vom Luftstrom, der zwischen Hättenberg und Ostermundigenberg von Deisswil her in die Siedlung fliesst, und von jenem vom Hättenberg selbst. Die Baumreihe entlang der Bernstrasse wird Schatten spenden und gleichzeitig durch Verdunstung die Luft kühlen. Die Bäume müssen in eine Baumgrube von mindestens 2 x 2 Meter gepflanzt werden; so können sie genügend Wasser zum Verdunsten aufnehmen. Der Belag in der Vorzone der Gebäude muss, sofern technisch möglich, sickerfähig sein. Schon heute sind Flachdächer zu begrünen, dies gilt auch für Flachdächer mit Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen. Bei Flachdächern sind zudem Massnahmen vorzusehen, um das Regenwasser zu speichern und dessen Ablauf zu drosseln (Retention)– so kann das Wasser verdunsten und die Luft kühlen. Möglich sind ebenso Fassadenbegrünungen, wobei hier vor allem im Boden verwurzelte Pflanzen kühlend wirken. Vermindern lässt sich die Hitze auch durch geschickt gewählte Baumaterialien und helle Farben.

Zwischen dem Bahnhof Bern und der Haltestelle Oberfeld in Ostermundigen wird der heutige Bus durch ein Tram ersetzt. Die Bauarbeiten beginnen 2024, fertiggestellt ist die Tramlinie voraussichtlich 2030. Das Tram fährt teils auf einem eigenen Trassee, teils im Mischverkehr mit Velos und Autos auf der gleichen Strasse. An der Endhaltestelle Oberfeld wird eine Wendeschlaufe den Abschluss der Linie bilden.

Mit dem Tram erhält der Raum Bernstrasse ein neues Gesicht. Zusammen mit den Bestimmungen für die Corso-Zonen bietet sich die Chance, die heutige Situation an etlichen Stellen zu verbessern und den Raum zwischen Fahrbahn und Gebäuden aufzuwerten und zu beleben. Bei den Tramhaltestellen lassen sich neue Plätze gestalten, beim Lidl und Tell ebenso wie bei der Wendeschlaufe. Das Tram hat ein breiteres Trassee, deshalb sind der Verkehrsraum und die Vorzonen der Häuser aufeinander abzustimmen.

Die Bernstrasse und die Obere und Untere Zollgasse sind die Hauptschlagadern für den motorisierten Individualverkehr. Sie bleiben in beide Richtungen befahrbar. Es ist keine Kapazitätsreduktion vorgesehen. Künftig gilt auf der Bernstrasse Tempo 40 (heute 50). Temporeduktionen erleichtern das Miteinander der Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrenden und Automobilisten, erhöhen die Sicherheit und verringern den Lärm. Mit der Siedlungsentwicklung nach innen wächst der Mobilitätsbedarf. Mit der Ortsplanungsrevision priorisiert die Gemeinde eine nachhaltige, ortsverträgliche Mobilität. Der Mehrverkehr soll mit dem ÖV und dem Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden. Mit dem Tramprojekt sowie der Umgestaltung des Bahnhofs Ostermundigen erfolgt eine erhebliche Leistungssteigerung im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr bleibt gewährleistet. Die Menge des Autoverkehrs soll aber nicht zunehmen. Ostermundigen hat damit schon gute Erfahrungen gemacht: So hat der Verkehr auf der Bernstrasse aufgrund der Siedlungsentwicklung im Oberfeld nicht zugenommen.

Bei der Umsetzung des Tramprojekts wird ein Teil der Parkplätze nicht mehr zur Verfügung stehen und teilweise andernorts kompensiert. Weitere Veränderungen entlang der Bernstrasse können entstehen, falls die privaten Eigentümerschaften dies wünschen. Die Kundschaft der kleineren Detailgeschäfte an der Bernstrasse ist bereits heute meistens zu Fuss oder mit dem ÖV unterwegs. Mit dem Tram gewinnt der öffentliche Verkehr weiter an Attraktivität. Jene Geschäftsinhaber, die ihre heutige Anzahl Parkplätze für nötig erachten, können diese behalten, falls diese vom Tramprojekt nicht tangiert sind. Die grösseren Geschäfte haben ohnehin eine Tiefgarage. Die künftige Anzahl privater Parkplätze inklusive Kurzzeitparkplätze (z. B. für Arztbesuch, Einkaufen) wird im Rahmen konkreter Bauprojekte geregelt; die diesbezüglichen Vorgaben im neuen Baureglement richten sich im Wesentlichen nach den kantonalen Vorschriften. In Gebieten, die mit dem ÖV gut erschlossen sind, entsprechen die Vorgaben dem tieferen Wert der Bandbreite.

Parkplätze sind entlang dem künftigen Corso zwischen den Bäumen möglich, die alle 20 Meter zu pflanzen sind. Ziel ist es, entlang der Bernstrasse einen für alle attraktiven Strassenraum zu schaffen. Also muss es zwischen den Bäumen auch Platz für Veloparkplätze geben und für Fussgängerinnen und Fussgänger, welche die Strasse queren wollen. Tendenziell wird es also – auch wegen des Trams – an der Bernstrasse künftig weniger Parkplätze geben.

Keine Vorgaben macht das Baureglement zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze. Die Ortsplanungsrevision gibt aber das Ziel einer nachhaltigen, ortsverträglichen Mobilität vor. Dies kann dazu führen, dass die Zahl öffentlicher Parkplätze an bestimmten Orten im Rahmen der betreffenden Planungen verändert wird, um mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende zu schaffen.

Mit der Ortsplanungsrevision will die Gemeinde eine nachhaltige und ortsverträgliche Mobilität fördern. Dank dem für Neubauten gültigen neuen Strassenabstand von 6 Metern – innerhalb der Corso-Zonen – entsteht zwischen Fahrbahnrand und Gebäude entlang der Bernstrasse längerfristig mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger. Im Rahmen der einzelnen Neubauprojekte wird sichergestellt, dass die Menschen vor den Gebäuden ungehindert passieren können, auch mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl. Veloabstellplätze sind ungedeckt in den Strassenraum zwischen den Bäumen oder in die Gebäude zu integrieren.

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