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Treffpunkte und Parkzonen

Die Menschen sollen sich in Ostermundigen gerne draussen aufhalten und die Natur und die Jahreszeiten erleben können. O’mundo sichert für alle zugängliche Freiräume, wertet Naherholungsgebiete auf und ermöglicht Quartiertreffpunkte zur Nachbarschaftspflege.

Je mehr Menschen in einem bestimmten Gebiet leben und je dichter gebaut wird, desto wichtiger ist die Qualität des unbebauten Raums. Deshalb enthält das neue Baureglement für künftige Bauvorhaben verschiedene Bestimmungen zur Gestaltung der Aussen- und Strassenräume.

In den Quartieren sollen auf Initiative der Bevölkerung künftig «möblierte» Treffpunkte entstehen können. Das neue Instrument des Nachbarschaftsgebiets sichert den nötigen Platz für solche Begegnungsorte. Die bezeichneten Nachbarschaftsgebiete liegen meist auf öffentlichem Grund. Die Gemeinde schafft so die gesetzliche Grundlage, um dort Sitzgelegenheiten, ein Schachfeld, ein Mühlespiel oder ein Regal zum Büchertausch bewilligen zu können.

Von den Steinbrüchen bis unterhalb der Rüti entstehen durchgehend neue Parkanlagezonen. Zusammen mit den anderen bestehenden Grünanlagen werden diese Gebiete gesichert, als Naherholungsgebiete aufgewertet und mehrheitlich für die breite Bevölkerung teilweise einfacher zugänglich gemacht.

Wertvolle Frei- und Erholungsräume für die Gemeinde Ostermundigen bilden die Wald- und Landwirtschaftsgebiete. Sie werden planungsrechtlich für die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte gesichert. Mit der Ortsplanungsrevision wird kein einziger Quadratmeter neues Bauland eingezont, und es geht – ausser für Sport- und Freizeitnutzung – kein Kulturland verloren.

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Spielplatz «Mundigepark»: Die neue Parkanlagenzone sichert die bestehenden Naherholungsgebiete.
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Mehr Leben in den Quartieren: «Möblierte» Treffpunkte sollen den Austausch in der Nachbarschaft fördern.
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Wertvolle Frei- und Erholungsräume erhalten: Die «Dritte Allmend» wird zur grünen Freizeitanlage

Freiraum und Nachbarschaft

Je mehr Menschen in einem bestimmten Gebiet leben und je dichter gebaut wird, desto wichtiger ist die Qualität des unbebauten Raums. Mit der Ortsplanungsrevision will Ostermundigen hochwertige, für alle zugängliche Freiräume gewährleisten. Hierzu enthält das Baureglement diverse Bestimmungen: Sie betreffen die Nutzung und Gestaltung von Plätzen und Strassen ebenso wie die Vernetzung von Wegen und Grünflächen. Die Zonenpläne sichern bestehende Freiräume. Die Menschen sollen sich draussen gerne bewegen und begegnen und die Natur und die Jahreszeiten erleben können.

Grössere Freiräume liegen häufig im Bereich von älteren Gesamtüberbauungen. Hier zielen verschiedene Bestimmungen im Baureglement etwa zur Gestaltung der Aussen- und Strassenräume darauf, eine für die Menschen angenehme Umgebung zu schaffen. Wichtig für die Lebensqualität sind Treffpunkte. Ostermundigen schafft mit den sogenannten Nachbarschaftsgebieten neu die Möglichkeit, dass sich die Menschen gewisse Orte aneignen und diese «möblieren» dürfen.

Wertvolle Freiräume für die Gemeinde Ostermundigen bilden die Wald- und Landwirtschaftsgebiete. Sie bleiben erhalten, da die Gemeinde auf bauliche Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet setzt, statt neues Bauland einzuzonen. Der Freiraum um das Siedlungsgebiet wird planungsrechtlich für die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte gesichert. Mit der Ortsplanungsrevision wird kein einziger Quadratmeter neues Bauland eingezont, und es geht – ausser für Sport- und Freizeitnutzung – kein Kulturland verloren. Von den Steinbrüchen bis unterhalb der Rüti entstehen durchgehend neue Parkanlagezonen. Zusammen mit den anderen bestehenden Grünanlagen werden diese Gebiete gesichert, als Naherholungsgebiete aufgewertet und mehrheitlich für die breite Bevölkerung zugänglich gemacht.

Das Instrument des Nachbarschaftsgebiets sichert Orte für mögliche Treffpunkte, welche die Bewohnerinnen und Bewohner frei gestalten können. Die bezeichneten Nachbarschaftsgebiete liegen meist auf öffentlichem Grund an Wegkreuzungen, wo sich Menschen spontan begegnen. Die Gemeinde schafft mit den Nachbarschaftsgebieten die gesetzliche Grundlage, um dort bspw. Sitzgelegenheiten oder ein Bücher- und Tauschregal bewilligen zu können. Entstehen sollen solche Treffpunkte auf Initiative der jeweiligen Quartierbevölkerung. Trägerschaften aus dem Quartier sollen die Treffpunkte tragen und unterhalten; das können Familien, Hausgemeinschaften oder Vereine sein. So entstehen Begegnungs- und Identitätsorte, die zum Quartierleben beitragen. Die Nachbarschaftsgbiete sind keine Begegnungszonen: Sie dürfen also nicht den Strassenraum in Beschlag nehmen, etwa durch Möblierung mit Stühlen. Auch braucht es eine verantwortliche Trägerschaft, die dem Gemeinderat ein Nutzungskonzept zur Bewilligung unterbreitet und für den Unterhalt besorgt ist.

Die neuen Parkanlagezonen sichern die bestehenden neue Grünanlagen, werten sie als Naherholungsgebiete auf und machen sie mehrheitlich für die breite Bevölkerung zugänglich.

Neu entsteht eine Kette von Parkanlagenzonen am Rand des Ostermundigenberges, welche sich wie folgt zusammensetzt:

  • Der Rütipark (P5) ist ein öffentlich zugänglicher Natur- und Erholungspark und verfügt über extensive Grünflächen mit Hecken und Bäumen, über unbefestigte Fusswege und eine einfache Möblierung.
  • Der Mundigepark (P4 Sektor a) hat die gleiche Funktion und sieht ähnlich aus. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für extensiv genutzte Gemeinschaftsgärten.
  • Der Mundigepark (P4 Sektor b) ist eine öffentlich zugängliche Parkanlage mit Freiluftarena für Kultur- und Spielvorführungen sowie Sitzgelegenheiten und Tribünen in Leichtbauweise.
  • Der Naturpark (P3) ist im Sinne von extensiven Grünflächen mit Hecken, Bäumen und Kleinstrukturen für die Flora und Fauna da – und nicht öffentlich zugänglich.

Die Ortsplanungsrevision ermöglicht hier eine allmendartige Parkanlage für Sport- und Freizeitnutzungen. Die Flächen und Bauten sollen vielseitig nutzbar sein, für Sport und Freizeit ebenso wie für Kultur. Dies hat Ostermundigen mit der behördenverbindlichen Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) vorgespurt, die vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung bewilligt wurde. Noch liegt die Dritte Allmend aber im Gebiet eines Entwicklungsschwerpunkts (ESP) für Arbeit des Kantons. Damit steht die RES bezüglich Dritter Allmend im Widerspruch zum kantonalen Richtplan, der ebenfalls behördenverbindlich ist. Die Gemeinde setzt sich dafür ein, die Dritte Allmend aus der entsprechenden Zone im Richtplan des Kantons herauszulösen. Mit Blick auf die gewünschte Nutzung als Ort für Sport, Freizeit und Kultur verschiebt sie die dritte Allmend im Rahmen der Ortsplanungsrevision von der Landwirtschafts- in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF).

Mit der Umsetzung von O`mundo steht die bisherige Vereinsinfrastruktur wie bisher zur Verfügung. So können die Musikvereine weiterhin das ehemalige Feuerwehrmagazin als Probelokal kostenlos nutzen, der FC Ostermundigen kann die Heimspiele auf dem Oberfeld austragen, der Turnverein Ostermundigen die Schulanlage Mösli nutzen, die Jugendmusik das Herbstkonzert in der Aula Dennigkofen durchführen, die Steelband ihr Probelokal im Mösli belegen.

Mit der Arealentwicklung auf dem heutigen Tell-Areal wird für die Vereine der grosse Saal für Veranstaltungen wie Konzerte, Theater und Lottos nicht mehr zur Verfügung stehen. Um den Raumbedarf nach dem Abbruch des «Tells» weiterhin abdecken zu können, erarbeitet die Gemeinde zurzeit eine Vereinbarung mit den beiden Landeskirchen: Diese wird den Vereinen den Zugang zur Infrastruktur in den Zentren der katholischen und reformierten Kirche ermöglichen. Nicht alle Vereinsanlässe können in den Räumen der Kirchen durchgeführt werden. Für Grossanlässe wie beispielsweise Lottos oder Jahreskonzerte soll die geplante Dreifachhalle im Mösli Anlässe mit bis zu 500 Teilnehmenden ermöglichen. Zurzeit wird zudem geprüft, ob sich im geplanten Regionalen Fussball-Campus Rörswil (YB-Campus) die dort geplante Dreifachhalle mit einer Bühne und Küche ergänzen lässt. Damit würde den Vereinen für Grossanlässe eine weitere Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Was die sportlichen Aktivitäten der Vereine betrifft, wird die im Mösli geplante Dreifachhalle für den Schulsport am Abend und an Wochenenden auch den Vereinen für Trainings, Turniere und Veranstaltungen zur Verfügung stehen. 2024 wird der Gemeinderat den finanzkompetenten Organen der Ausführungskredit für die Dreifachturnhalle im Mösli zum Entscheid vorlegen. Auch der Regionale Fussballcampus zwischen Ostermundigen und Bolligen mit acht Fussballplätzen und einer Dreifachhalle – er soll ab 2027/28 entstehen – wird am Abend dem Breitensport zur Verfügung stehen. Der Campus ergänzt die Trainingsmöglichkeiten des FC Ostermundigen im Oberfeld und wird die Schulhausrasenplätze entlasten, sobald der FCO einen Teil der Aktivitäten im neuen Campus durchführen kann. Die frei werden Kapazitäten der Schulhausrasen-Plätze wird anderen Vereinen zur Verfügung stehen.

Nein. Ostermundigen ist unabhängig vom Projekt Campus Rörswil zwingend auf die Dreifach-Sporthalle mit dem Projektnamen «Mary Poppins» angewiesen. Ohne diese Halle, die neben der Kletterhalle O`bloc geplant ist, fehlt der Gemeinde Raum für den Schulsport; das 2019 verabschiedete Schulraumplanungskonzept könnte nicht umgesetzt werden. Da es in der Region Bern überall an Sporthallen fehlt, ist davon auszugehen, dass allfällige freie Slots – sowohl in der Bolliger als auch in der Mundiger Halle – rasch belegt werden, was die gesamte Region Bern entlastet.

Das Turnhallenangebot ist heute nur am Standort Dennigkofen ausreichend. An den Standorten Mösli und Bernstrasse ist es ungenügend und am Standort Rüti aufgrund der vielen Klassen nur knapp genügend.Die geplante neue Sporthalle Mösli ist von mehreren Schulstandorten aus in Kürze zu erreichen. Die Sporthalle wird nicht nur für die Klassen im Rothus gebraucht, sondern auch für die anderen Standorte, um das Defizit an Hallen zu beheben.

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