Die gültige baurechtliche Grundordnung (Zonenplan, Schutzzonenplan, Baureglement) der Gemeinde Ostermundigen wurde 1994 vom Volk beschlossen und trat am 1. März 1995 in Kraft. Sie wurde in der Zwischenzeit mehrmals ergänzt.
2014 legte der Grosse Gemeinderat von Ostermundigen mit dem «Raumentwicklungs-Wegweiser 2025» den Grundstein für die Revision der Ortsplanung. Darin sind – unter Berücksichtigung der neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung – die übergeordneten räumlichen Zielsetzungen formuliert.
Die Ortsplanungsrevision erfolgt auf strategischer Ebene im Auftrag des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats von Ostermundigen. Auf operativer Ebene ist die Planungskommission die Auftraggeberin.
Mitglieder der Planungskommission:
Thomas Iten (Präsident)
Parteilos
Hans Peter Friedli
SVP
Simon Kunz
Die Mitte
Rudolf Mahler
SP
Claudio Minotto
Vertreter der ausländischen Bevölkerung
Rolf Rickenbach
FDP
Alexander Wahli
GLP
Christian Zeyer
SP