loading

Fragebogen O'mundo

1. Dorf

Für den Erhalt der bestehenden durchgrünten Quartiere in den in der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) als «Dorf» bezeichneten Gebiete werden unterschiedliche Massnahmen ergriffen. Zum einen wird eine Grünflächenziffer eingeführt und zum anderen die baupolizeilichen Masse (Gebäudelänge, -breite und höhe) so angepasst, dass die heutigen Strukturen – mit einem gewissen Spielraum für die innere Entwicklung - erhalten bleiben.

1.1 Begrüssen Sie die Regelung des einzuhaltenden Grünflächenanteils (in Prozent der Parzellenfläche) in Kombination einer Teilanrechenbarkeit von Fassaden- und Dachbegrünungen? (Art. 9 - GfZ / Art. 28 - Anrechenbarkeit)
1.2 Begrüssen Sie zur ortsspezifischen Ermöglichung eines zusätzlichen Geschosses, die Abschaffung der max. zulässigen Anzahl Vollgeschosse und die leichte Vergrösserung der maximalen Fassadenhöhe? (Art. 9 - VG und FH tr / GH A)

(Nutzung Potenziale der inneren Verdichtung) max. zulässigen Anzahl Vollgeschosse (neu: Mindestanzahl)

1.3 Begrüssen Sie die Aufzonung der eingeschossigen Wohnzone in eine zweigeschossige Wohnzone? (Zonenplan Siedlung)
1.4 Begrüssen Sie die Anpassung der maximal zulässigen Gebäudelänge in den zwei- und dreigeschossigen Wohnzonen? (Art. 9 – GL)

Alt: Gebäudelänge Wohnzone W2 25m und W3 50m (Messweise inkl. An- und Nebenbauten) Neu: Gebäudelänge Wohnzone W2 18m und W3 25m (Messweise ohne An- und Nebenbauten)

1.5 Begrüssen Sie die genauere und spezifischere Umschreibung der Strukturerhaltungsgebiete? (Art. 68)

2. Stadt

Die Bernstrasse soll durch eine eine dichtere höhere Bebauung als Lebensader der Gemeinde gestärkt werden. Ziel ist ein lebendiges und attraktives Zentrum. Die neuen Bauvorschriften ermöglichen eine für die Zukunft der Läden und Dienstleistungen wichtige Dynamik.

2.1 Begrüssen Sie die Einführung der Pflicht zum Zusammenbau der Bauten in gewissen Gebieten entlang der Bernstrasse zur Schaffung eines urbanere Siedlungsraums (innerhalb der Corso-Zonen A und C)?

(Zonenplan Siedlung – Gestaltungsbaulinien / Art. 19, Abs. 1)

2.2 Begrüssen Sie die Aufzonung der Bauzonen entlang der Bernstrasse um 2 Vollgeschosse (von der Bahnunterführung bis zum Alpenrösli – Corso-Zonen)?

(Zonenplan Siedlung / Art. 9 - VG und FH tr / GH A) - Corso-Zone A: 6 Vollgeschosse (bisher 4) und 1 Attika (bisher 1) - Corso-Zone B: 5 Vollgeschosse (bisher 2 bis 3) und 1 Attika (bisher Dachausbau) - Corso-Zone C: 5 Vollgeschosse (bisher 2 bis 3) und 1 Attika (bisher Dachausbau)

2.3 Begrüssen Sie die Festsetzung, dass in den Corso-Zonen strassenseitig im Erdgeschoss (1. VG) publikums- und kundenorientierte Nutzungen vorgeschrieben sind

z. B. für Detailhandel, Restaurant, Bäckerei, Reisbüros, Beratungs- und Dienstleistungsbüros usw. (Belebung Strassenraum)? (Art. 8)

2.4 Begrüssen Sie die Pflicht zur Pflanzung von neuen Bäumen (alle 20 Meter ein Baum) und die Erhöhung des Strassenabstandes von 5 m auf 6 m zur Schaffung von attraktiven Vorzonen in den Corso-Zonen.? (Art. 46 Abs. 2 / Art. 45)
2.5 Begrüssen Sie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Autos und Velos zwischen den Bäumen in den Corso-Zonen entlang des Bernstrasse? (Art. 46 Abs. 1)

3. Neue Nutzungszonen

Verschiedene Arealentwicklungen werden Ostermundigen in den kommenden Jahren wichtige Impulse verleihen. Ein Überblick über die grösseren Planungen und Projekte:

3.1 Begrüssen Sie die Einzonung des Areals «Dritte Allmend» von der Landwirtschaftszone in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen? (Zonenplan Siedlung / Art. 15 – ZSF O)

Auf der Dritten Allmend soll eine Parkanlage für Sport-, Freizeit- und Kulturnutzungen entstehen. Die Flächen und Bauten sollen vielseitig nutzbar sein.

3.2 Begrüssen Sie die Umzonung des Areals «Zivilschutzzentrum» von der Zone für öffentliche Nutzungen in die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 43 "Steinbruchweg"? (Zonenplan Siedlung / Anhang I – ZPP Nr. 43)
3.3 Begrüssen Sie die Umzonung des Areals «Hangar» von der Zone für öffentliche Nutzungen in die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 44 "Hangar"? (Zonenplan Siedlung / Anhang I – ZPP Nr. 44)

Das Gebäude des Jugend- und Kulturzentrums "Hangar" ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Jugendarbeit. Mit der ZPP wird die Voraussetzung geschaffen, dass bei einer Umlagerung der heutigen Angebote auf ein anderes Areal, die Fläche zum Wohnen genutzt werden kann. Mit der Umzonung soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Areal als Wohnungsstandort umzunutzen, Boden haushälterisch zu nutzen und eine energie-, ressourcen- und umweltschonende Überbauung zu realisieren. Die Frei- und Aussenräume sollen so gestaltet sein, dass ein attraktiver Erholungsraum für die Bewohnerinnen und Bewohner entsteht. Im Süden des Geländes im Schatten des Waldes wird ein Biodiversitäts-Korridor zum Schutz der Frösche durchführen.

3.4 Begrüssen Sie die Einzonung des Areals «Madame Bissegger» von der Landwirtschaftszone in die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 45 "Bissegger"? (Zonenplan Siedlung / Anhang I – ZPP Nr. 45)

Mit der Umzonung soll die Nutzung bspw. für Theatervorstellungen langfristig gesichert werden. Ziel: Auf dem Areal soll ein generationenübergreifender Treffpunkt mit kulturellem Angebot entstehen.

3.5 Begrüssen Sie die Umzonung des Areals «Dennigkofen (Tenniscenter)» von der Zone für Sport und Freizeitanlagen in die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 48 "Dennigkofenpark"? (Zonenplan Siedlung / Anhang I – ZPP Nr. 48)

Auf dem Areal ist die Erneuerung der Tennishalle geplant, ergänzt mit Mantelnutzungen (Gastronomie, Sportartikelverkauf usw.) und Wohnungen. Die Verkaufsfläche für Ladengeschäfte ist begrenzt. Grössere Detailhandelsgeschäfte sind ausgeschlossen. Entstehen sollen halb-öffentliche Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Überbauung muss den Boden haushälterisch nutzen und energie-, ressourcen- und umweltschonend sein.

4. Ortsklima und Freiraum

O’mundo will die verschiedenen Gebiete der Gemeinde als attraktive Wohn- und Arbeitsorte erhalten und wo nötig Verbesserungen bewirken. Dabei sollen auch bauliche Massnahmen helfen. Angesichts des Klimawandels gilt es, die Anzahl künftiger Hitzetage und Tropennächte gering zu halten. Die Menschen sollen sich in Ostermundigen gerne draussen aufhalten und die Natur und die Jahreszeiten erleben können. O’mundo sichert für alle zugängliche Freiräume, wertet Naherholungsgebiete auf und ermöglicht Quartiertreffpunkte zur Nachbarschaftspflege.

4.1 Begrüssen Sie die die Ausweitung der bestehenden Baumkronenziffer von der Gewerbezone in alle Wohnzonen (bei baulichen Massnahmen ist je volle 200m2 Grundstücksfläche 1 Baum zu erhalten oder neu zu pflanzen)? (Art. 9 – BKZ / Art. 27)
4.2 Begrüssen Sie die Berücksichtigung der Kaltluftströme mittels Ausrichtung von Neubauten? (Art. 4)
4.3 Begrüssen Sie die Einführung des Biodiversitätskorridors? (Zonenplan Landschaft und Ökologie / Art. 74)
4.4 Begrüssen Sie die Vorgaben zur Ausgestaltung des Vorlandes bei Gebäuden in den Quartieren (Minimierung der versiegelten Flächen und klimaangepasste Bepflanzung)? (Art. 39)
4.5 Begrüssen sie die Einführung von Nachbarschaftsgebieten (Aneignung der Bevölkerung z.B. mittels einfacher Möblierungen)? (Zonenplan Siedlung / Art. 69)

5. Mobilität und Energie

Ein dichtes Netz an Fuss- und Veloverbindungen, ein attraktives ÖV -Angebot für alle Quartiere, reduzierte Parkplatzzahl bei Neubauten in in Gebieten, die mit dem ÖV gut erschlossen sind und in Tempo-30- und Begegnungszonen: O’mundo setzt auf eine ortsverträgliche Mobilität. Bei der Energieversorgung will die Gemeinde die Nutzung der erneuerbaren Energien Erd- und Fernwärme fördern.

5.1 Begrüssen Sie die Zuteilung der Velonetzrouten zu Vorrangrouten, Hauptverbindungen und Basisnetz und die dafür definierten Qualitätskriterien? (Zonenplan Infrastruktur / Art. 48)
5.2 Begrüssen Sie die Zuteilung der Fusswege zu publikumsintensive und Basis-Fusswegnetze, die Festsetzung der Schulwegkorridore und die dafür definierten Qualitätskriterien?
5.3 Begrüssen Sie die Erhöhung der zu realisierenden Anzahl Veloparkplätze und die Reduktion der nachzuweisenden Anzahl max. zulässiger Parkplätze mit dem Ziel, den privaten Mehrverkehr mit dem ÖV, Fuss- und Veloverkehr aufzufangen?
  • Erhöhung der zu realisierenden Anzahl Veloparkplätze gegenüber der kantonalen Gesetzgebung
  • Reduktion der nachzuweisenden Anzahl max. zulässiger Parkplätze gegenüber der kantonal vorgegeben Bandbreite (Art. 52 Abs. 4 / Art. 55)
5.4 Begrüssen Sie zur Förderung nachhaltiger Energie die Vorgabe, dass innerhalb eines im Zonenplan Infrastruktur bezeichneten Perimeters zur Warmwasseraufbereitung im Regelfall Erdwärme zu nutzen ist?

bei Neubauten und beim Ersatz bestehender Heizungen oder zentraler Anlagen (Zonenplan Infrastruktur / Art. 62)

5.5 Begrüssen Sie zur Förderung der Fernwärme die Vorgabe, dass die Gebäude innerhalb eines im Zonenplan Infrastruktur bezeichneten Perimeters zur Warmwasseraufbereitung im Regelfall an das Fernwärmenetz anzuschliessen sind?

bei Neubauten und beim Ersatz bestehender Heizungen oder zentraler Anlagen (Zonenplan Infrastruktur / Art. 62)

Adresse

Möchten Sie Cookies zulassen?

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Infos zu Cookies und Datenschutz, finden Sie hier.