08.10.2021
RES in Kraft getreten
Der vom Grossen Gemeinderat am 6. Mai 2021 beschlossene kommunale Richtplan Räumliche Entwicklungsstrategie RES wurde vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 21. Juli 2021 genehmigt und ist am 7. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der kommunale Richtplan RES ist behördenverbindlich, d. h. mit seinen Inhalten für die politischen Behörden und die Verwaltung bei deren Handlungen (Planungen, Reglemente, Projekte usw.) bindend.