Nachdem unter Einbezug der Bevölkerung
zunächst die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet worden
ist, geht es nun darum, die darin festgelegten strategischen Vorgaben in
die neue baurechtliche Grundordnung zu giessen.
Seit Frühsommer 2023
ist ein interdisziplinäres Planungsteam an der Arbeit. Von Mitte Mai
bis Ende Juni 2024 findet die öffentliche Mitwirkung zur neuen
Grundordnung (Zonenplan, Schutzzonenplan, Baureglement usw.) statt; die
Bevölkerung und interessierte Kreisen erhalten dann die Möglichkeit,
sich zu den Vorschlägen zu äussern und Anregungen einzubringen. Zum
Start der Mitwirkung sind eine umfassende Information und eine neue
Webseite mit allen relevanten Inhalten geplant. Schon zuvor sind
verschiedene Formen des Dialogs mit der Bevölkerung und Anspruchsgruppen
vorgesehen. Gerne beantwortet die Gemeinde schon jetzt allfällige
Fragen zum laufenden Prozess (planung@ostermundigen.ch).
Mit der Phase 3 wird die Ortsplanungsrevision konkret. Was nun erarbeitet wird, ist bei künftigen Bau- und Renovationsvorhaben massgebend. Nicht Bestandteil von O’mundo sind bereits laufende Arealentwicklungen wie beispielsweise das Werkquartier, das Tell-Areal, die Wendeschlaufe und das Werkstadthaus.
«Mehr Stadt erfordert mehr Dorf» – und «Mehr Dorf erfordert mehr Stadt»: Diesen Grundsatz gibt die RES vor. Die quantitative Entwicklung der Gemeinde soll grösstenteils im Korridor der Bernstrasse stattfinden, wobei die drei sogenannten «zentralen Baustellen» rund um den Bahnhof Ostermundigen, das Dreieck sowie das Gebiet Tell/Alpenrösli im Vordergrund stehen. Die Stossrichtung der angestrebten Ortsentwicklung lässt sich somit wie folgt zusammenfassen: Konzentration der baulichen Verdichtung in geeigneten Gebieten, klarere Profilierung der Quartiere als entweder städtisch oder dörflich, bessere Verbindung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen.
Zusätzlich zu den Vorgaben der RES fliessen politische Aufträge (Motionen und Postulate) aus dem Grossen Gemeinderat in die Erarbeitung der neuen baurechtlichen Grundordnung ein, ausserdem kantonale Gesetzesänderungen, der kommunale Energierichtplan sowie neue bau- und raumrelevante Erkenntnisse zu Stadtklima und Biodiversität. So ist vorgesehen, für Hitzeinseln und für Gebiete, in denen es an Naherholungsangeboten mangelt, einen Katalog mit Massnahmen zur Hitzeminderung und zur ökologischen Aufwertung zu erstellen (z.B. durch Schatten, Wasser, Bepflanzung, geeignete Oberflächen) sowie Möglichkeiten für die reglementarische Umsetzung aufzuzeigen. Eine zentrale Rolle für ein angenehmes Lebensumfeld und Stadtklima spielen die feinmaschige Vernetzung in den Quartieren und die Verbindung dieser grünen Abschnitte mit den übergeordneten Freiräumen (z.B.: «Grünes Band»).
Über die neue Ortsplanung entscheiden auf Antrag des Gemeindeparlaments die Stimmberechtigten von Ostermundigen.